Sicherheit geht vor

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen, bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens und bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet. Doch nur wenige kennen die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und wissen welche Sicherheitsstandards eingehalten werden müssen.

 

Gehen Sie kein Risiko ein! Profitieren Sie von unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Baufach sowie zum Arbeitsschutz im Baubereich.

Linktipp

Baustellenverordnung
Die genauen Rechtstexte zur Baustellenverordnung finden Sie hier.
Am besten gleich klicken und informieren.